AGB

Zusätzliche Vertragsbedingungen
Für die Ausführung von Leistungen


§ 1 Allgemeines
Die zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlicher Geltung zugestimmt. Die Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Unter dem Begriff "Kunde" wie er in diesen Vertragsbedingungen genannt wird, ist bei Werkverträgen auch der Besteller, sowie bei Kaufverträgen der Käufer zu verstehen.

§ 2 Preise
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die von uns mitgeteilten Preise sind unverbindlich und bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren, ist der Kunde für zwei Wochen, beginnend ab Eingang des Angebots bei uns, an dieses gebunden. Es gelten die Preise unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

§ 3 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich spätestens bei Vertragsabschluss mit einer EDV-mäßigen Speicherung seiner Daten für unsere Kundendatei einverstanden.

§ 4 Auftragsausführung
Die Auftragsausführung erfolgt, zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt bzw. zu dem im Vertrag bestimmten Zeitraum. Der als Leistungszeit bestimmte Zeitpunkt bzw. Zeitraum stellt keinen Fix-Termin dar, es sei denn, die Parteien haben einen Fix-Termin ausdrücklich vereinbart. Der Unternehmer ist ausdrücklich berechtigt, die von ihm zu erbringenden Leistungen in Teilleistungen zu erbringen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu Grunde liegende Vertrag ein Fix-Geschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern Leistungsverzug oder eine Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung eintritt, die nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, begrenzt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

§ 6 Urheberrecht und Rechte Dritter
Das Urheberrecht sowie das Verwirkungsrecht an von uns erstellten, eigenen Skizzen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Mustern, Produkten, Pläne, Computersoftware, Softwarelösungen und dergleichen behalten wir uns ausdrücklich vor. Dem Kunden überlassene Skizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Muster, Produkte, Pläne, Computersoftware, Softwarelösungen und dergleichen bleiben in unserem Eigentum. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die ihm überlassenen Gegenstände, Dokumente, alle vorbezeichneten Gegenstände und Leistungen für den vertraglichen Zweck zu nutzen. Für den Fall, dass der Kunde die von uns erbrachten Leistungen und/oder die vorstehend benannten Gegenstände und Leistungen über den vertraglichen Zweck hinaus benutzt, bzw. verwendet, steht uns unabhängig von der Frage, ob die Leistung urheberrechtlich oder anderweitig geschützt ist, eine angemessene zusätzliche Vergütung zu. Die Vervielfältigung, Nachbildung, Nachahmung ist dem Kunden oder Dritte ohne unsere Zustimmung untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Gegenstände, Dokumente und Daten, sowie Leistungen, die oben benannt wurden, ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

§ 7 Gegenstände, Dokumente und Daten
Der Kunde verpflichtet sich, Kopien, der zur Auftragsausführung notwendigen Dokumente, zu unseren Händen zu überreichen. Der Kunde haftet für Schäden, die die von ihm eingebrachten Gegenstände, Dokumente oder Daten verursachen. Dies gilt auch für sogenannte "weiterfressende Schäden". Der Kunde haftet insbesondere für von ihm eingebrachte und mit sogenannten "Viren" behaftete Datenträger.

§ 8 Zahlung und Aufrechnung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder aus der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der ausgewiesene Rechnungsbetrag sofort nach Ausführung des Auftrages und Rechnungsstellung ohne Skontoabzug innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzuges. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Die Rechte aus § 321 BGB erstrecken sich auch auf alle weiteren, ausstehenden Lieferungen und Leistungen, aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung. Eingehende Zahlungen werden bei mehreren unbeglichenen Forderungen gegen den Kunden mit der jeweils ältesten Verbindlichkeit zuerst verrechnet.

§ 9 Erfüllungsort und Gefahrübergang
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche beider Parteien ist Bielefeld, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für den Fall, dass die Vertragsparteien gemäß § 447 BGB einen Versendungskauf vereinbaren, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Kunden übergeht, sobald wir die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Nimmt der Kunde die Ware nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ab, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.

§ 10 Haftung für Sachmängel bei Kaufverträgen

Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht wurde.

§ 11 Allgemeine Haftungsbegrenzungen
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir begrenzen diese Haftung wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit diese Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Fälle, in denen gemäß § 309 Nr. 7 a eine zwingende Haftung besteht und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz eine Haftungsverpflichtung besteht. Ansprüche des Auftraggebers aus dem zu Grunde liegenden Vertragsverhältnis verjähren ein Jahr nach Vertragserfüllung bzw. Abnahme der erbrachten Leistung.

§ 12 Nebenabreden und Schriftform
Nebenabreden, bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.

§ 13 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Bielefeld. Es ist uns aber unbenommen, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich dann jedoch, anstelle der unwirksamen bzw. der unwirksamen gewordenen Regelung eine andere zu setzen, die dieser so nah wie möglich kommt.                                                                                                                                                                                                                                                                                            Stand: 01.04.2018

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